Das TDDDG und seine Auswirkungen auf das Affiliate-Tracking
geschrieben von Christine Werner am 2 Minuten zum Lesen
Am 1. Dezember 2021 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das die Lücke zwischen ePrivacy und DSGVO schließen soll.
Am 21. Mai 2021 hat der Bundestag das neue „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz“ (TDDDG) beschlossen.
Das TDDDG fasst bisherige Regelungen zum Datenschutz zusammen, die für Anbieter von Telemedien bereits schon aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Digitale Dienste Gesetz (DDG) bestanden. Diese Regelungen bleiben inhaltlich weiter in Kraft und die bisher entwickelte Rechtsprechung hat folglich ebenfalls weiter Bestand.
Was bedeutet das TDDDG für Affiliate Marketing?
Das TDDDG soll die Unklarheiten zwischen der ePrivacy-Richtlinie, der DSGVO und der aktuellen deutschen Gesetzgebung in Bezug auf Datenschutz und die Verwendung von Cookies glatt ziehen.
Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission arbeitet seit einiger Zeit an einem neuen Entwurf zu einer EU-Verordnung über die Verwendung von Cookies. Die aktuell geltende und bereits 2009 erlassene EU-Cookie-Richtlinie musste von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden – allerdings gab es Unterschiede bei der Umsetzung.
Bis Mai 2020 war in Deutschland umstritten, ob ein Opt-In (Einwilligung) oder ein Opt-Out für Cookies erforderlich ist oder nicht. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2020 ("Planet 49") hat klargestellt, dass eine Einwilligung erforderlich ist und ein einfaches Opt-out nicht ausreicht.
25 Absatz 1 TDDDG regelt die bisher durch die Rechtsprechung vorgesehene Verpflichtung, vor Setzen eines dauerhaften Cookies oder ähnlicher Methoden zur Speicherung von Informationen das Einverständnis des Nutzers einzuholen.
Das TDDDG findet auch auf Awin und seine Partner Anwendung. Es gilt für das Setzen unserer eigenen Cookies auf den Websites unserer Partner.
Allerdings bedeutet das Inkrafttreten des TDDDG für Awin keine Änderungen.
Da wir mit den Website-Besuchern unserer Partner nicht direkt interagieren können, müssen wir unsere Advertiser und Publisher in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten, eine Cookie-Einwilligung einzuholen - für sich selbst sowie für und im Namen von Awin. Damit hat das TDDDG, nach dem Planet49-Urteil, unsere Position zur Einholung der Einwilligung bei der Verwendung von Cookies nur bestärkt.
Ausblick
Das TDDDG ist ein nationales Gesetz. Wenn die neue EU-Verordnung zur Verwendung von Cookies in Kraft tritt, muss erneut bewertet werden, ob und gegebenenfalls wie sich die Rechtslage ändern wird. Eine EU-Verordnung ist geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten, welche in der Hierarchie der Gesetze dann über dem TDDDG stehen wird.
Fazit
Für Awin und seine Partner ändert sich durch das TDDDG nichts. Weiterhin bedürfen Tracking-Cookies der Einwilligung und müssen zudem in der Datenschutzerklärung erwähnt werden.